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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Mietwerk GmbH

§1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte aus unserem Angebot und sind Grundlage der Vermietung.

§2 Rechte und Pflichten der Vertragspartner

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand gegen Zahlung des vereinbarten Mietpreises für die vereinbarte Mietdauer dem Mieter zur Verfügung zu stellen
  2. Der Mieter verpflichtet sich :
    - keinen Dritten Rechte an dem Gerät einzuräumen
    - jegliche Beschädigungen sind sofort dem Vermieter anzuzeigen
    - den Mietgegenstand bestimmungsgemäß in der vorgesehenen Art und Weise zu bedienen, zu verwenden, zu pflegen, vor Witterungseinflüssen und vor Überbeanspruchung zu schützen und nur mit zugelassenen Betriebsstoffen zu betreiben
    - den Mietgegenstand unaufgefordert und pünktlich in einem einwandfreien, betriebsfähigen, gereinigtem  und vollgetanktem Zustand in vollem Umfang zurückzugeben

§3 Mietgegenstand / Mietpreis / Mietdauer

  1. Der Mietgegenstand wird nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt
  2. Bei Übergabe ist der Mietgegenstand vom Mieter in Lieferumfang und Funktionalität zu prüfen und ggf. Mängel sofort anzuzeigen
  3. Der Mietpreis und ggf. Kaution sind im Voraus in bar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten
  4. Die Mietdauer richtet sich nach der individuell abgesprochenen Mietzeit, die im Mietvertrag festgehalten wird
  5. Die Verlängerung der Mietdauer ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter möglich und wird mit einem ergänzenden Mietvertrag festgehalten. Der Vermieter kann bei nicht genehmigten Überschreitungen der Mietdauer einen Nutzungsersatz und einen Schadensersatz geltend machen
  6. Wenn ein Mangel während der Mietdauer festgestellt wird oder der Verlust des Mietgegenstandes festgestellt wird, ist sofort der Vermieter schriftlich zu informieren
  7. Bei Beschädigungen des Mietgegenstande ist der Vermieter berechtigt, die Reparatur von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt
  8. Die Benutzung und Bedienung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters
  9. Der Mieter übernimmt eigenverantwortlich die Montage und Demontage des Mietgegenstandes
  10. Der Mieter haftet vollumfänglich bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietgegenstandes

§4 Gerichtsstand/Erfüllungsort

  1. Gerichtsstand ist bei gewerblich Handelnden der Sitz der Mietwerk GmbH
  2. Erfüllungsort ist generell der Sitz der Mietwerk GmbH

§5 Salvatorische Klausel

  1. Die Geltung des Mietvertrages wird im Übrigen nicht berührt, sollte eine Bestimmung des Mietvertrags unwirksam sein. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Reglung ein, die bei wirtschaftlicher Betrachtung beider Parteien am nächsten kommt.


Stand: 01.03.2023